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AGB

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der KAAY Creation KLG mit ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, nachfolgend in Kurzform «Kundin» genannt. Die in diesem Dokument gewählte weibliche Form bezieht sich immer zugleich auf männliche und weibliche Personen und/oder Firmen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundin werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen der KAAY Creation KLG und der Kundin zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3
Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Briefings sowie Projektverträgen und werden in Leistungsspezifikationen bzw. Leistungsbeschrieben geregelt. Erfolgen Briefings mündlich, bilden die darauf erstellten schriftlichen Bestätigungen im Einzelfall Grundlage der Arbeit der KAAY Creation KLG.

1.4
Eine erste Besprechung sowie eine Erstofferte ist für die Kundin kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Die weiteren Tätigkeiten der KAAY Creation KLG, namentlich das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder das Erstellen weiterer Offerten, sind ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung entgeltlich, worüber die KAAY Creation KLG die Kundin im Voraus informiert. Bei Annahme eines Präsentationsauftrages informiert die Agentur die Kundin im Voraus über die Höhe des Präsentationshonorares. Eine Verwendung dieser Vorschläge durch die Kundin erfordert die schriftliche Zustimmung der KAAY Creation KLG.

1.5
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit der Kundin, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Pflichten und Verantwortlichkeiten der KAAY Creation KLG

2.1
Die KAAY Creation KLG ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch die KAAY Creation KLG selbst erforderlich macht oder dies von der Kundin ausdrücklich gewünscht wird.

2.2
Die KAAY Creation KLG informiert die Kundin regelmässig, wenn nicht anders definiert jeweils monatlich, sowie auf Verlangen schriftlich, über den Projektfortschritt, und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.

2.3
Die KAAY Creation KLG informiert die Kundin rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert die KAAY Creation KLG die Kundin unverzüglich.

2.4
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die KAAY Creation KLG, das von der Kundin beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch der Kundin gegen die KAAY Creation KLG resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für die Kundin wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Pflichten der Kundin

3.1
Die Kundin entrichtet für die Leistungen, die die KAAY Creation KLG im Einzelfall zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.

3.2
Die Kundin stellt der KAAY Creation KLG alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der KAAY Creation KLG sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

3.3
Die Kundin darf im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der KAAY Creation KLG erteilen.

3.4
Die Kundin hat die KAAY Creation KLG rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Die Kundin übergibt der KAAY Creation KLG rechtzeitig alle notwendigen Dokumente sowie Informationen.

4. Vergütung (Entschädigung, Budgets, Zahlungsmodalitäten)

4.1
Es gilt die im Auftrag und/oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig.

4.2
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die KAAY Creation KLG der Kundin Teilzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für die Kundin nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der KAAY Creation KLG verfügbar sein.

4.3
Nicht im Honorar der KAAY Creation KLG inbegriffen und zusätzlich von der Kundin zu vergüten sind folgende Aufwendungen:

  • Anfahrtsweg, im Aufwand
  • Durch die Kundin angeordnete Wochenendarbeit, Vergütung im Aufwand mit Faktor 1.5
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Falle einer Notwendigkeit, die durch die Kundin angeordnet wird.
  • Übersetzungsarbeiten
  • Sämtliche Leistungen Dritter, die mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin erfolgt sind.

4.4
Falls die Kundin Aufträge, Arbeiten, Planungen etc. ausserhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird sie der KAAY Creation KLG die anfallenden Kosten ersetzen, einschliesslich allfälliger Provisionen und Honorare, und die KAAY Creation KLG von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.5
Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens ist die Kundin verpflichtet, vom ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumen mindestens 20% zu bezahlen.

5. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Daten und Unterlagen (Arbeitsunterlagen und elektronische Daten)

6.1
Die KAAY Creation KLG bewahrt für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Unterlagen mit der nötigen Sorgfalt auf.

6.2
Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann die KAAY Creation KLG nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an die Auftraggeberin entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Die von der Auftraggeberin eingebrachten Unterlagen und Daten sind diesem auf Verlangen jederzeit auszuliefern.

6.3
Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der KAAY Creation KLG angefertigt werden, verbleiben bei der KAAY Creation KLG. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann von der Kundin nicht gefordert werden. Die KAAY Creation KLG schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte (z. B. in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.).

6.4
Will die Kundin durch die KAAY Creation KLG geschaffene Unterlagen eigenhändig weiterverarbeiten, so ist die KAAY Creation KLG nach Herausgabe der Unterlagen nicht haftbar für allfällige Fehler in der Wiedergabe.

6.5
Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, welche für die Auftragserarbeitung benötigt und vom Kunden bereitgestellt werden, können auf gängigen Clouddiensten (z. B. OneDrive, Google Drive, Swisscom myCloud etc.) gespeichert sein. Die KAAY Creation KLG stützt sich dabei auf die Sicherheit und den Datenschutz der jeweiligen Clouddienste.

6.6
Kundendaten werden nur unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet.

7. Eingekaufte Daten

7.1
Im Rahmen von Aufträgen seitens der KAAY Creation KLG eingekaufte Daten (z. B: Fotos, Bilder, Vektorgrafiken, Videoclips, Schriften etc.) unterliegen gesonderten Lizenz- und/oder Nutzungsbestimmungen entsprechender Anbietender (z. B. Datenbanken, Fotograf:innen, Illustrator:innen, Agenturen etc.).

7.2
Mit der Übergabe der Daten an die Kundin übernimmt diese die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen (v. a. der Lizenz und/oder Nutzungsbestimmungen) der jeweiligen Anbietenden. Dazu gehören insbesondere die Einholung der Nutzungsrechte für die Verwendung, Bezahlung der Nutzungsrechte, Nachlizenzierung etc. «Verwendung» bedeutet u. a. Kopieren, Vervielfältigen, Verändern, Bearbeiten, Synchronisieren, Aufführen, Anzeigen, Ausstrahlen, Veröffentlichen und Ähnliches. Die Kundin hält die KAAY Creation KLG gegen allfällige Forderungen entsprechender Anbietender der eingekauften Daten vollumfänglich schadlos.

7.3
Die KAAY Creation KLG schliesst jede Haftung aus Lieferungen von eingekauften Daten für direkte oder mittelbare Schäden sowie für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, soweit gesetzlich zulässig, aus.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

8.1
Das Urheberrecht an sämtlichen vereinbarten und von der KAAY Creation KLG geschaffenen Leistungen (Ideen; Konzepte; Strategien; Content wie Texte, Bilder, Videos und Ton etc.) verbleibt in allen Fällen bei der Agentur, auch wenn die Kundin die Leistung nachträglich abändert. Ebenso behält sich die KAAY Creation KLG in jedem Fall das Recht vor, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie eingebracht bzw. allein oder zusammen mit der Kundin erworben hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kundinnen zu verwenden.

8.2
Die KAAY Creation KLG ist – sofern nichts anderes vereinbart – berechtigt, sämtliche geschaffenen Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien, insbesondere auf den eigenen Kanälen (z. B. Website oder Social-Media-Profile) und auch für Schulungszwecke, zu verwenden und auf das Tätigwerden für die Kundin hinzuweisen.

8.3
Für den Fall widerrechtlicher Nutzung der von der KAAY Creation KLG geschaffenen Werke, insbesondere zu Nutzungszwecken, für welche die Nutzungsrechte nicht vereinbart und abgegolten wurden, schuldet die Auftraggeberin der KAAY Creation KLG eine Konventionalstrafe von CHF 20‘000.– pro Übertretung und Werk. Die KAAY Creation KLG ist zudem berechtigt, die widerrechtliche Nutzung des Werkes verbieten zu lassen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die KAAY Creation KLG bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin.

8.4
Die Nutzungsrechte an nicht realisierten Werken, welche aufwandsbezogen entschädigt oder im Rahmen eines Projektierungsauftrages geschaffen und pauschal abgegolten wurden, verbleiben bei der KAAY Creation KLG.

9. Diskretion

9.1
Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.

9.2
Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.

9.3
Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch bei einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit über die Dauer dieser Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

10. Termine

Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Solche verlängern sich angemessen,

  • wenn die Kundin die für die Ausführung benötigten Informationen nicht rechtzeitig bzw. vollständig bekannt gibt;
  • wenn die Kundin mit ihren Arbeiten oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn sie Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  • wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der KAAY Creation KLG liegen, wie Naturereignisse, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen oder technische Probleme, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, behördliche Massnahmen.

11. Abnahme

11.1
Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme.

11.2
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat die Kundin Reklamationen sofort nach Erhalt der vereinbarten Leistungen an die KAAY Creation KLG zu richten. Reklamationen, die sich auf die Leistungen Dritter beziehen, bei deren Beschaffung die KAAY Creation KLG lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung der KAAY Creation KLG. Für allfällige, dadurch entstandene Schäden kann die KAAY Creation nicht belangt werden.

11.3
Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, die die KAAY Creation KLG nicht zu vertreten hat, ist die Kundin ohne besondere Abrede gleichwohl zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

12. Haftung

12.1
Die KAAY Creation KLG steht dafür ein, dass die übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen ausgeführt werden, bzw. dass die Arbeitsergebnisse die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen.

12.2
Bei ihrer Zusammenarbeit beachten die Parteien die gesetzlichen Bestimmungen. Für Internetauftritte sowie Inhalte (inkl. Werbung und Inserate) trägt die Kundin die alleinige Verantwortung. Handelt die KAAY Creation KLG auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin, stellt die Kundin die KAAY Creation KLG von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

12.3
Die KAAY Creation KLG haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemassnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen der Kundin. Die KAAY Creation KLG haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

12.4
Die KAAY Creation KLG haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der KAAY Creation KLG wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der KAAY Creation KLG, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der KAAY Creation KLG für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Masse, wie sich die Haftung der KAAY Creation KLG nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

13. Leistungen von Dritten

Von der KAAY Creation KLG eingeschaltete freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der KAAY Creation KLG. Die Kundin verpflichtet sich, diese Mitarbeitenden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung von der KAAY Creation KLG eingesetzt werden, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate, ohne Mitwirkung der KAAY Creation KLG weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

14. Abwerbeverbot

14.1
Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird die Kundin keine Mitarbeitenden von der KAAY Creation KLG direkt oder indirekt abwerben, anstellen, beauftragen oder sonst wie beschäftigen, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der KAAY Creation KLG.

14.2
Als Mitarbeitende im Sinne dieser Bestimmungen gelten alle Personen, die während der Dauer der Zusammenarbeit mit der KAAY Creation KLG in einem Arbeitsverhältnis standen. Bei Missachtung verpflichtet sich die Kundin eine Konventionalstrafe von CHF 50‘000.– zu zahlen.

15. Schriftlichkeit

Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

16. Übertragung

Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte oder an verbundene Unternehmen bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Parteien.

17. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Buchs AG.

 

Gesonderte Zusatzbestimmungen für individuelle Workshops

 

18. Geltungsbereich

Es gelten die oben stehenden Bestimmungen.

19. Kursorganisation und Kursdurchführung

19.1
Die KAAY Creation KLG behält sich vor, Kurse (inkl. Coachings und Workshops) zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die KAAY Creation KLG einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

19.2
Die KAAY Creation KLG behält sich das Recht vor, den Unterricht vor Ort (bei der Kundschaft, in eigenen oder externen Räumlichkeiten) zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des physischen Unterrichts nicht aufrechterhalten werden kann, z. B. durch höhere Gewalt oder andere Gründe.

19.3
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt die KAAY Creation KLG für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

19.4
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die KAAY Creation KLG behält sich weiter vor, aufgrund anderer, von der KAAY Creation KLG nicht zu vertretender Gründe, angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die KAAY Creation KLG den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.

20. An- und Abmeldungen von Kursen, Nichtbesuche von Kursen, Kursausschluss

20.1
Die KAAY Creation KLG behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d. h., es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

20.2
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Teilnehmende zur Zahlung des Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exkl. allfälliger Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhält der Teilnehmende von der KAAY Creation KLG eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.

20.3
Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt kann die KAAY Creation KLG das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen: Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn wird die KAAY Creation KLG das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben wird. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet.

20.4
Nicht besuchte Kurse/Coachings/Workshops können nicht nachgeholt werden und werden nicht zurückerstattet.

21. Kursbestätigung

Auf Wunsch des Teilnehmenden und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen stellt die KAAY Creation KLG innert zwei Monaten ab Anfrage gerne eine Kursbestätigung aus. Abweichende Regelungen sind ausdrücklich vorbehalten.

22. Haftungsausschluss und Versicherung

22.1
Für alle von der KAAY Creation KLG organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst die KAAY Creation KLG jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

22.2
Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der KAAY Creation KLG erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die KAAY Creation KLG nicht haftbar gemacht werden.

22.3
Teilnehmende sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten der KAAY Creation KLG oder jener Dritter die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z. B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen der KAAY Creation KLG und/oder Dritter einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten der KAAY Creation KLG (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die KAAY Creation KLG schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

22.4
Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg kann der Teilnehmende keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Kursgebühren.

23. Datenschutz, Video- und Audioaufnahmen

23.1
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Kursen der KAAY Creation KLG unterliegt der Datenschutzerklärung der KAAY Creation KLG. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der KAAY Creation KLG mit Personendaten u. a. im Zusammenhang mit den Coachings und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der KAAY Creation KLG weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist hier online abrufbar. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.

23.2
Mit der Anmeldung geben Teilnehmende ihr Einverständnis, dass in den Kurs-Räumlichkeiten der KAAY Creation KLG oder Dritter sowie im Online-Unterricht Video- und Audioaufnahmen gemacht werden dürfen.

24. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen

Die KAAY Creation KLG behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.

KAAY Creation KLG
Buchs AG, 1. März 2024